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   VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661   

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VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661 (https://dejure.org/2018,37948)
VG München, Entscheidung vom 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661 (https://dejure.org/2018,37948)
VG München, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - M 8 SN 18.3661 (https://dejure.org/2018,37948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 212a Abs. 1; BayBO Art. 64 Abs. 2 S. 1; BImSchG § 3 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1, § 80a Abs. 3
    Umbau und Nutzungsänderung eines Cafés und eines Ladens in eine Gaststätte mit Freischankfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Umbau und Nutzungsänderung eines Cafés und eines Ladens in eine Gaststätte mit Freischankfläche

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 22 CS 12.575

    Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Gegeneinander abzuwägen sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 40; B.v. 9.7.2012 - 22 CS 12.575 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Denn die TA Luft regelt zwar die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche, umfasst aber keine Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen (vgl. Nr. 1 Abs. 3 der TA Luft) (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 22 CS 12.575 - juris Rn. 31).

    Eine weitergehende substantiierte Darlegung, inwiefern die Geruchsbelästigung unzumutbar ist - z. B. nach Art, Dauer und Häufigkeit der Gerüche - (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 22 CS 12.575 - juris Rn. 32 m.w.N.), ist von der Antragstellerin angesichts der dargestellten Unbestimmtheit der Bauvorlagen und der Baugenehmigung nicht zu verlangen.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalles kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris, Rn. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 4).

    Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 2 D 102/14

    Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen durch die Gewerbebetriebe im

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Als Beispiele werden unter anderem neben Wohn- und Schlafräumen Büroräume genannt (vgl. OVG NW, U.v. 30.1.2018 - 2 D 102/14.NE - juris Rn. 189 ff.).

    Für genehmigungsbedürftige Anlagen kommt zudem eine ergänzende Prüfung im Einzelfall nach Nr. 3.2.2 der TA Lärm in Betracht, wobei festgestellt werden kann, dass Nutzungen auch nachts nur den Schutzanspruch der Tageszeit haben (vgl. OVG NW, U.v. 30.1.2018 - 2 D 102/14.NE - juris Rn. 201).

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    2.2.3 Insoweit kann dahinstehen, ob sich das Gebot der Rücksichtnahme im vorliegenden Fall aus dem Begriff des "Einfügens" des § 34 Abs. 1 BauGB oder aus § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ableitet, da im Ergebnis dieselbe Prüfung stattzufinden hat (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 4).

    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalles kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris, Rn. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 31.08.2012 - 14 CS 12.1373

    Festsetzung eines "eingeschränkten GE" in Nachbarschaft zu WA;

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    (Lärm- und Geräusch-)Immissionen sind grundsätzlich unzumutbar und verletzen das Rücksichtnahmegebot, wenn sie geeignet sind, erhebliche Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Nachbarschaft hervorzurufen (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 26; B.v. 31.8.2012 - 14 CS 12.1373 - juris Rn. 31).

    Da die Schwelle der Erheblichkeit bei Geruchsimmissionen auch im Übrigen nicht gesetzlich oder durch Verwaltungsvorschriften bestimmt ist, kann die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) bei der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalls als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2012 - 14 CS 12.1373 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.1999 - 1 B 97.3174
    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Wenn die Baugenehmigung selbst oder die der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bauvorlagen wegen Ungenauigkeiten bzw. wegen ihres Fehlens keine Entscheidung zulassen, ob die Anforderungen derjenigen Vorschriften gewährleistet sind, die zum Prüfprogramm des konkreten bauaufsichtlichen Verfahrens gehören und die Nachbarschutz vermitteln, kann eine Nachbarrechtsverletzung zur Aufhebung einer Baugenehmigung führen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16).

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte der Klägerin begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung der Klägerin hierdurch zu bejahen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16; B.v. 5.12.2001 a.a.O. juris Rn. 11 m.w.N.; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand: 128. EL Dezember 2017, Art. 68 Rn. 472 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Sie muss Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen lassen, damit die mit dem Bescheid getroffene Regelung für die Beteiligten des Verfahrens nachvollziehbar und eindeutig ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 30).

    Gegeneinander abzuwägen sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 40; B.v. 9.7.2012 - 22 CS 12.575 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind, weil dieser in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris m.w.N.).

    Dabei ist zu beachten, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung zudem nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeit sich aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (BayVGH, B.v. 24.3.2009, a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    Hat dagegen die Anfechtungsklage von Nachbarn mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg, so ist das im Rahmen der vorzunehmenden und zu Lasten der Antragsteller ausfallenden Interessensabwägung ein starkes Indiz für ein überwiegendes Interesse des Bauherrn an der sofortigen Vollziehung der ihm erteilten Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 18).

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 8 SN 18.3661
    (Lärm- und Geräusch-)Immissionen sind grundsätzlich unzumutbar und verletzen das Rücksichtnahmegebot, wenn sie geeignet sind, erhebliche Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Nachbarschaft hervorzurufen (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 26; B.v. 31.8.2012 - 14 CS 12.1373 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 S 1933/17

    Anforderungen an die Einwendung im Sinne von BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 5 S 1475/16

    Imbissgaststätte als nach der TA Lärm schutzbedürftiger Raum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2014 - 2 A 2757/12

    Rechtsschutzbedürfnis gegen die Sanierung einer auf einer Grundstücksgrenze

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603

    Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 31.10.2016 - 15 B 16.1001

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Geruchsbelastung durch Kälberstall

  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
  • VG München, 28.11.2017 - M 8 SN 17.4766

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Anbau von Balkonen wegen Unbestimmtheit

  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 1 CS 17.2240

    Geltendmachung der Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen und

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